Heilpraktiker nehmen grundsätzlich nicht am Abrechnungsverfahren der Krankenkassen teil.
Das hat für dich folgende Vorteile:

• ich bin in der Methodenvielfalt völlig frei und kann aus der großen Vielfalt der erprobten Maßnahmen unabhängig von Erstattungsfragen wählen. Deine Behandlung ist also an Deine Bedürfnisse angepasst und nicht an einen festgelegten Katalog.

• Ich bin in der Lage, dir zeitnah einen Termin anzubieten, meistens klappt das innerhalb von 2-14 Tagen.

• Deine Behandlungsdaten werden nicht bei der Krankenkasse gespeichert.

Ich erstelle meine Rechnung für Privatversicherte nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).
Je nachdem, was für einen Tarif du bei deiner Krankenversicherung hast, und ob deine Krankenversicherung die Behandlung bei mir als medizinisch notwendig einstuft, bekommst du meine Rechnung ganz, teilweise oder evt. auch gar nicht erstattet.
Das Gebührenverzeichnis stammt aus dem Jahr 1985. Damals wurden mittels einer Umfrage unter Heilpraktikern die durchschnittlichen Vergütungen ermittelt. Es hat bis heute keine weitere Anpassung stattgefunden, weshalb die erstatteten Kosten häufig unter denen des Rechnungsbetrages liegen.

Eine Reiki-Behandlung ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

Bist Du gesetzlich krankenversichert und hast keine private Zusatzversicherung, zahlst du den kompletten Rechnungsbetrag selbst.

Bitte rechne mit Kosten von 90€ pro Stunde.

Die Behandlungszeit unserer ersten Stunde richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren und liegt zwischen 60 und 90 Minuten.


Ann Kathrin Wolf-Benecke - Op den Acker 4 - 21465 Wentorf - 040/23 55 49 01

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